Spezialisierung
Deutschland ist nach wie vor ein lukrativer und stabiler Standort für Immobilieninvestments. Gern berate ich Sie über die Anlagemöglichkeiten und die Besteuerung von Immobilien und helfe Ihnen die beste steuerliche und wirtschaftliche Möglichkeit für Ihr Vorhaben zu finden.
Leider machen wir uns zu wenig oder zu spät Gedanken über das Leben nach dem Tod. Dabei meine ich nicht das eigene Leben nach dem Tod, sondern das Leben der Hinterbliebenen. Vermögende Erblasser hinterlassen nicht nur Geld, Häuser, Wertpapiere, Unternehmen, etc., sondern auch die Steuer, welche ggf. auf das Erbe anfällt und von den Hinterbliebenen getragen werden muss. Oft ist die Steuerlast so hoch, dass diese nur durch den Verkauf eines Teils des Erbes beglichen werden kann.
Obwohl diese Steuer ganz einfach und legal minimiert werden könnte, wenn man sich bereits zu Lebzeiten und möglichst früh um Vermögensumschichtungen sowie entsprechende Umstrukturierungen kümmert. Scheuen Sie sich nicht, mich über das Leben nach dem Tod anzusprechen.
Betriebsprüfungen führen oftmals bereits vor Beginn zu Schweißausbrüchen und Herzrasen bei den Betroffenen. In bargeldintensiven Geschäften und Unternehmen auch zu recht. Natürlich begleite ich Sie während der Betriebsprüfungen, übernehme die Stellungnahmen zu den Prüfungsfeststellungen, bereite die benötigten Nachweise vor, bin während der Betriebsbesichtigung anwesend, usw. Jedoch sollten wir bereits vor einer etwaigen Prüfung über die Risikominimierung Gedanken machen. In den individuellen Präventivmaßnahmen liegt mein Schwerpunkt. Die Maßnahmen anzunehmen und durchzuführen obliegt jedoch Ihnen.
Über Jahre wurden die Voraussetzungen für die Nutzung einer elektronischen Kasse verschärft. Bargeldaufzeichnungen unterliegen ebenfalls strengen Anforderungen. Und es scheint, als würde die Finanzverwaltung und der Gesetzgeber sich auch in den nächsten Jahren darum bemühen, Mandanten mit Bareinnahmen das Leben schwer und die Taschen leichter zu machen. Wenn Sie in Ihrem Unternehmen elektronische Registrierkassen führen oder viele Bareinnahmen vorweisen, sollten wir darüber sprechen. Erfahrungsgemäß denken Mandanten, dass Sie mit Ihren Aufzeichnungen und Ihrer Kasse alles richtig machen und sind erstaunt, welche banalen Anforderungen es noch zu beachten gilt, damit keine Mehrerlöse hinzugeschätzt oder Bußgelder fällig werden.
Ich empfehle nichts zu sagen oder zu schreiben, solange Sie nicht mit Ihrem Steuerberater oder Rechtsanwalt gesprochen haben. Sobald ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, werden Sie grundsätzlich von den Steuerfahndern darüber in Kenntnis gesetzt und belehrt, dass Sie schweigen dürfen. Das Gleiche gilt auch für Ihre Angehörigen, Steuerberater und Rechtsanwälte. Ob Schweigen tatsächlich klug sein würde oder nicht, können wir nach Einleitung der Ermittlungen in einem Gespräch klären und den Plan für die nächsten Schritte aufstellen.
Falls die Fahnder einen Durchsuchungsbeschluss haben, bitten wir Sie sich nicht dagegen zu wehren und statt dessen freundlich darum bitten, dass die Durchsuchung und Befragung erst beginnt, wenn der steuerliche Vertreter bzw. der Rechtsanwalt da ist und den Durchsuchungsbeschluss geprüft hat. Wenn Sie mich anrufen, komme ich so schnell wie es geht. Falls ich ortsabwesend sein sollte, werde ich mich um eine Vertretung bemühen.
Im Bereich des Steuerstrafrechts arbeite ich eng mit Rechtsanwälten als Kooperationspartnern zusammen, um alle Facetten des Steuer- und Strafrechts, sowie der Prozessordnung abzudecken. Sofern Sie andere Anwälte bevorzugen, werde ich mich natürlich auch mit denen vertrauensvoll abstimmen und in Ihrem Interesse handeln.
Oft bewertet das Finanzamt Sachverhalte anders als wir und in den meisten Fällen zu Ungunsten. Vor einem Einspruch prüfe ich ganz genau anhand der vorliegenden Angaben und Unterlagen die Erfolgsaussichten und teile Ihnen meine ehrliche Einschätzung, nicht nur über die Erfolgsaussichten, sondern auch über die Relation der Kosten eines Rechtsbehelfsverfahrens zu der geforderten Steuerminderung mit. Sofern Sie sich für das Rechtsbehelfsverfahren entscheiden sollten, begleite ich Sie im Rahmen des außergerichtlichen Einspruchsverfahrens und wenn nötig auch im Klageverfahren vor den Finanzgerichten.
Über mich
Meine steuerliche Laufbahn begann mit der Ausbildung im gehobenen Dienst der Finanzverwaltung Schleswig-Holsteins, die ich als Diplom-Finanzwirt (FH) in 2007 abschloss. Die praktische Ausbildung fand im Finanzamt Stormarn statt. Neben der gewerblichen Veranlagung lernte ich auch die Arbeit der Rechtbehelfsstelle, Steuerfahndung und Betriebsprüfung kennen.
Nachdem die Studien- und Praxiszeit beendet war, fand ich meine erste Anstellung als Steuerassistent in einer mittelgroßen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei in Lübeck zu denen ich nach wie vor berufliche Beziehungen führe und mich fachlich austausche. Meine zweite Anstellung als Steuerassistent in einer großen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei und der Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung fand ich in der Hafen-City in Hamburg.
Nach dem erfolgreichen Bestehen der Steuerberaterprüfung wurde ich in 2014 zum Steuerberater durch die Steuerberaterkammer Hamburg bestellt. In dieser Eigenschaft war ich sowohl als Syndikus für eine große Aktiengesellschaft im Energiesektor tätig, als auch als leitender Steuerberater in der Steuerabteilung einer mittelgroßen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Hamburg.
Nun in 2020 habe ich mich in eigener Kanzlei im Atlantic-Haus niedergelassen und stehe Ihnen mit Rat und Tat, Erfahrungen und Ideen zur Seite und freue mich auf ein baldiges Kennenlernen.
Mein Honorar berechnet sich ausschließlich nach der aktuell gültigen Steuerberatervergütungsverordung (StBVV). Tätigkeiten die nach Gegenstandswerten abgerechnet werden (z.B. Buchhaltungen, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen, Anträge, etc.) haben meistens einen Gebührenrahmen; innerhalb dessen sich das Honorar bewegen darf.
Ob sich das Honorar im unteren, mittleren oder oberen Rahmen bewegt, hängt von der Schwierigkeit und Bedeutung des Auftrags ab. Meine Einschätzung über den Rahmen und das Honorar für eine bestimmte Tätigkeit kann ich gern auf Anfrage auch vor Beginn abgeben. Für Buchhaltungen und Jahresabschlüsse habe ich in Abhängigkeit Ihrer beruflichen Branche feste Gebührenrahmen. Gern erläutere ich Ihnen die Details in einem persönlichen Gespräch oder Telefonat.